Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle durch die Fly & Race Simulations GmbH, nachfolgend Fly & Race genannt, angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Bestellung, Buchung und Nutzung der Dienstleistungen von Fly & Race akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich.

1. Gegenstand

1.1 | Die Firma Fly & Race bietet im Erlebnis-, Instruktions-, Seminar- und Anlassbereich professionell gestaltete Simulations- und Aus-/Weiterbildungsprodukte/Dienst-leistungen an.
1.2 | Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der mit den angebotenen Dienstleistungen verbundenen verschiedenen Abläufe, vom Erwerb einer Dienstleistung, der Buchung, Reservation, Umbuchung, Stornierung, Zahlung, Haftung, bis hin zur Durchführung des gebuchten Events.
1.3 | Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

2. Leistungen

2.1 | Für alle Dienstleistungen gelten die über die WEB-Seite von Fly & Race publizierten Angebote, sowie auch die individuellen Offerten/Vereinbarungen bei mass-geschneiderten Events. Fly & Race kann die Angebote und Dienstleistungen jederzeit anpassen und ändern. Es gelten jeweils die Konditionen bei Vertragsabschluss/Erwerb einer Dienstleistung/Gutscheines/getroffener Vereinbarung. Beschreibungen, Zeichnungen und Eigenschaften der Simulatorangebote sind Richtwerte und stellen keine Zusicherung dar.
2.2 | Die Dienstleistungen und Angebote von Fly & Race können telefonisch, via Email oder persönlich vor Ort bestellt und erworben werden. Die darauffolgende und von Fly & Race ausgestellte Bestätigung des vom Käufer gebuchten Angebots ist verbindlich und die AGB treten in Kraft.
2.3 | Bei Inanspruchnahme von Fly & Race Dienstleistungen, welche bei einer Partnerfirma von Fly & Race gebucht und bezahlt wurden, gelten für den vermittelten Kunden ebenfalls die AGB von Fly & Race, insbesondere Ziffer 9 und 12. Zwischen Fly & Race und der jeweiligen Partnerfirma gelten die zwischen ihnen vereinbarten Konditionen.

3. Vertragsabschluss/Bestellung

3.1 | Wird ein Angebot/Gutschein/Dienstleistung von einem Käufer bei Fly & Race bestellt/gebucht/erworben und oder ist die definitive Zusage für einen Event durch den Interessenten an Fly & Race erteilt worden, ist der Kauf verbindlich und die AGB von Fly & Race treten unmittelbar in Kraft.
3.2 | Der Käufer ist verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Die mitgeteilten Angaben und Daten werden von Fly & Race vertraulich behandelt.

4. Bestätigung der Bestellung oder des Events, Versand/Zustellung von Gutscheinen und Unzustellbarkeit

4.1 | Fly & Race stellt die offizielle Bestätigung des durch den Käufer gebuchten und vereinbarten Events aus, welche dem Erwerber via Email oder Briefpost (A-Post Inland gratis) als Beleg und Rechnung zu seinen Handen zugesendet wird.
4.2 | Auf Wunsch des Käufers stellt Fly & Race zudem einen Geschenkgutschein aus, ohne weitere Kostenfolgen, welcher zusammen mit der Bestätigung in der Regel innert 24 – 48 Stunden versandt wird (Sonn- und Feiertage ausgenommen). Die Neuausstellung eines gegebenenfalls verloren gegangenen Gutscheins kostet CHF 25.–.
4.3 | Bei Versandkosten für Zustellungen ins Ausland werden die entsprechenden zusätzlichen Portokosten dem Kunden auferlegt.
4.4 | Wird eine bestellte Sendung vom Empfänger nicht angenommen kann Fly & Race die vereinbarte Dienstleistung verweigern und 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Betrag des effektiv dadurch entstandenen Schadens dem Käufer in Rechnung stellen.

5. Allgemeines, Gültigkeit der Gutscheine, Verlängerungen, Zahlungsbedingungen

5.1 | Die Gutscheine sind gültig nach Zahlungseingang, dies für insgesamt ein Jahr nach Ausstellungsdatum, die Jahresfrist ist jeweils gerundet auf den letzten Tag des Monates. Nichtbezahlte Erlebnisse und Events sind ungültig und werden nicht durchgeführt. Verlängerungen der Gutscheine sind möglich und kostenpflichtig und werden mit CHF 25.– in Rechnung gestellt. Die Events/Anlässe sind speziell bei Neukunden ebenfalls im Voraus zu bezahlen oder gemäss den separat vereinbarten Konditionen in der von Fly & Race ausgestellten Eventbestätigung.
5.2 | Fly & Race kann die Durchführung eines Erlebnisses verweigern wenn Kopien, Vervielfältigungen oder Nachahmungen von Gutscheinen (Fälschungen) im Umlauf sind. Wird die Dienstleistung von Fly & Race gemäss einem ordentlich ausgestellten, jedoch verloren gegangenen Gutschein durchgeführt, hat der offiziell Begünstigte/Käufer/wahre Besitzer kein Recht auf eine erneute Durchführung des Erlebnisses, es gilt die Meldepflicht. Fly & Race kann nicht für die unrechtmässige Einlösung eines Gutscheines haftbar gemacht werden.
5.3 | Erworbene, erhaltene, bezahlte Gutscheine können nicht in bar ausbezahlt werden.
5.4 | Mehre Gutscheine sind nicht kumulierbar

6. Werbung und Verlosung

Ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung durch Fly & Race ist es dem Gutscheinerwerber nicht erlaubt, Gutscheine von Fly & Race in seiner an ein Publikum gerichteten Werbung und oder für eine Verlosung zu verwenden.

7. Preise

7.1 | Die Preise für individuelle Flug- und Raceerlebnisse sind inklusive MwSt.
7.2 | Vorbehalten sind Preisänderungen und Druckfehler, Fly & Race kann jederzeit ihre Preise anpassen und via WEB-Seite publizieren.

8. Bezahlung via Banküberweisung, Post oder in bar vor Ort

8.1 | Die Gutscheine und verschiedenen Dienstleistungen können via Bankzahlung auf das in der Bestätigung/Rechnung angegebene Bankkonto von Fly & Race bezahlt werden. Auf Wunsch kann ein gewöhnlicher Einzahlungsschein für eine Bezahlung auf der Post dem Käufer zugeschickt werden.
8.2| Bei einem Kauf vor Ort kann das Erlebnis oder der Gutschein in bar oder per Karte bezahlt werden. Dabei soll der genaue Betrag gleich mitgenommen werden.
8.3 | Sobald der Betrag Fly & Race vollumfänglich zur Verfügung steht, gilt die Zahlung als erfolgt, bei nicht fristgerechter Bezahlung durch den Kunden ist Fly & Race berechtigt, 10% Zinsen in Rechnung zu stellen. Fly & Race ist berechtigt ab Datum des Zahlungsverzugs jederzeit vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz für das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

9. Reservation, Verschiebung, Umbuchung und Storno

9.1 | Für die Vereinbarung eines Termins zur Durchführung eines individuellen Erlebnisses kann der Begünstigte/Gutscheininhaber Fly & Race telefonisch oder via Email an info@flyandrace.ch kontaktieren. Es sollen möglichst 2 – 3 Wunschdaten an Fly & Race bekannt gegeben werden. Fly & Race ist stets bemüht, den bestmöglichen Termin für den Kunden zu organisieren, dies unter Berücksichtigung bestehender, bereits vereinbarter Termine, sowie auch Verfügbarkeit der Instruktoren und Simulatoren. Nach Erklärung des beidseitigen Einverständnisses ist der vereinbarte Termin gültig und verbindlich.
Bei Kleingruppen- und Firmenevents wird das Datum bereits im Vorfeld definiert, schriftlich vereinbart und bestätigt, dies aus verschiedenen organisatorischen, logistischen und planerischen Gründen, und ist somit ebenfalls gültig und verbindlich. Die anmeldende Person/Organisationspartner/Ansprechpartner des Events ist verpflichtet, die Fly & Race AGB an alle Teilnehmer der Gruppe zu kommunizieren und sie darauf aufmerksam zu machen.

Die Simulatoren werden reserviert und sind somit für andere blockiert, die Instruktoren aufgeboten und eingeplant, Konferenzräume und Catering bei Bedarf ebenfalls reserviert.

9.2 | Eine Verschiebung/Umbuchung eines individuellen Erlebnisses und oder bei Events Verschiebung oder Storno (teilweise oder gänzliche Absage des zuvor definitiv bestätigten Anlasses) ist aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Arbeiten (Organisation, Anfragen und Einplanen der Instruktionen, Reservationen, Bestellungen usw.) sowie auch mit der Verschiebung/Umbuchung des Termins oder Eventstorno selbst verbundenen, zusätzlichen Arbeiten (Stornierung Simulator/-en, Information/Absagen an die Instruktoren, Umplanungen, Neuorganisationen, Absage Konferenzräume und Catering) sehr aufwendig und je nach Zeitpunkt des Verschiebungsgesuches oder Storno entsprechend kostenpflichtig, zumal die Fly & Race Dienstleistungen während der gebuchten Zeit/Termins Dritten nicht hätten zur Verfügung gestellt werden können und allfällige Dritt-Anfragen für gleiche Termine gegebenenfalls abgewiesen wurden.
Verschiebungen und Absagen bedürfen der Schriftform und können von DI – FR, 0800 – 1600 Uhr eingereicht werden. Bei Feiertagen oder Wochenenden gilt der darauffolgende Arbeitstag als Eingangsdatum der eingereichten Absage.

9.2.1 | Verschiebung/Umbuchung eines individuellen Erlebnisses:
Die Verschiebung eines individuellen Erlebnisses ist bis 60 Tage vor dem vereinbarten
Termin gratis (einmalig, nur eine Verschiebung möglich). Beim zweiten und oder auch generell bei jedem weiteren Mal und innert weniger als 60 Tagen bis 10 Tagen vor dem vereinbarten Termin kostet die Verschiebung/Umbuchung CHF Fr. 30.–. Bei weniger als 10 Tagen bis 48 Stunden vor dem Termin werden CHF 50.– und bei weniger als 48 bis 24 Stunden CHF 100.– in Rechnung gestellt werden. Der Gutschein/das Guthaben ist erst wieder gültig bei bezahlter Umbuchungsgebühr, die ursprüngliche Gültigkeit des Gutscheines wird dadurch nicht tangiert. Bei Absagen innert der letzten 24 Stunden werden CHF 150.– berechnet, no Shows gelten als durchgeführte Anlässe. Ausgenommen sind Unfälle, sofortige Spitalaufenthalte oder höhere Gewalt. In diesem Falle hat der Kunde dies zu beweisen und es wird eine separate Lösung mit Fly & Race vereinbart.

9.2.2 | Verschiebung eines Familienevents oder Kleinanlasses bis zu 6 Personen
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Ziff. 9.2.1, plus 10% des Gesamtbetrages des Anlasses.

9.2.3 | Verschiebung und Stornierung eines Gruppenanlasses oder Firmenevents
Die Planung eines Events ab 7 Personen bedarf umfassender Organisation, welche durch Fly & Race getätigt wird. Insbesondere die damit verbundenen Reservationen von Konferenzräumen für Vorträge, Planung aller Instruktoren, sowie auch das Catering, sind zeitaufwendig und bedürfen verschiedenster, mehrerer Arbeitsschritte.

Es bestehen zwei Unterkategorien: Fly & Race und Catering

9.2.3.1 | Fly & Race Verschiebung und Rücktrittsgebühren
Die einmalige Verschiebung des Anlasses bis 60 Tage vor Veranstaltungstermin ist kostenlos, die gänzliche Absage eines gebuchten Anlasses wird mit CHF 200.– berechnet. Die zweite Verschiebung, Verschiebung innert 59 – 30 Tage vor dem Event oder gänzliche Annullation kostet 30 % des Fly & Race Anteils, 29 – 10 Tage vor Anlass 50 %, 9 – 0 Arbeitstage vor Veranstaltungstermin 100%.

9.2.3.2 | Catering, Zürich
Eine erste Änderung/Anpassung des vereinbarten Caterings (nach vorangehender, definitiver Zustimmung der Fly & Race Offerte) ist kostenlos. Weitere Anpassungen werden mit je CHF 30.— in Rechnung gestellt. Die definitive Anzahl Personen kann bis 9 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin entgegen genommen und umgesetzt werden. Für die genaue Anzahl der Getränke und Speisen Beträgt die Frist 4 Arbeitstage. Bei gänzlichen Absagen innerhalb 59 – 30 Tage werden 30%, bei 29 – 10 Tagen vor Veranstaltung 50% und bei 9 – 0 Tage werden 100% verrechnet.

9.2.3.3 | Catering Europaallee, Zürich
Eine erste Änderung/Anpassung des vereinbarten Caterings (nach vorangehender, definitiver Zustimmung der Fly & Race Offerte) ist kostenlos. Weitere Anpassungen werden mit je CHF 30.— in Rechnung gestellt. Grundsätzlich können kleinere Anpassungen (z.B. plus/minus 1-3 Teilnehmer oder plus/minus 1 – 3 Menus, Getränke etc.) bis 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin entgegen genommen und umgesetzt werden. Bei gänzlichen Absagen innerhalb 59 – 30 Tage werden 30%, bei 29 – 10 Tagen vor Veranstaltung 50% und bei 9 – 0 Tage werden 100% verrechnet.

10. Erfüllung und Gewährleistung der Dienstleistungen Fly & Race, Rückerstattung

Die Firma Fly & Race erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und fachgerecht, soweit sie nicht durch höhere Umstände daran gehindert wird, sie kann bestätigte Termine aus wichtigen Gründen jederzeit absagen und veschieben.

Wichtige Gründe sind beispielsweise Notfallgründe wie Unfall, unvorhersehbarer Spitalaufenthalt/akute Krankheit eines Instruktors, Stromausfall, Blitzeinschlag, Erdbeben, gebäudetechnisch relevanten Irregularitäten, technische Störungen und Gründe allgemein höherer Gewalt, usw. Ist die Erbringung der Dienstleistung nicht möglich, wird mit dem Kunden eine Lösung gesucht und vereinbart, sei es in Form von Rückerstattung des Kaufpreises oder Vereinbarung eines neuen Termins. Der Kunde würde in diesem Fall, wie auch bei unangekündigten Demonstrationen in Zürich aus Sicherheitsgründen sofort informiert werden, um Anreisen oder weitere damit verbundene Unannehmlichkeiten und Risiken zu vermeiden.

Fly & Race gewährt dem Kunden bei einer kurzfristigen Verschiebung aus den genannten oder ähnlichen Gründen eine Gutschrift von 10% bei individuellen Erlebnissen und 5% bei grösseren Anlässen, als Zeichen der Kulanz, es besteht jedoch keine Verpflichtung. Die Fly & Race kann nicht für die obgenannten oder ähnliche Geschehnisse, welche zu einer nicht selbst verschuldeten Absage/ Verschiebung des Events führen könnten, haftbar gemacht werden.

11. Betriebsversicherung der Firma Fly & Race und Haftungsbeschränkung

Die Firma Fly & Race hat bei der Mobiliar eine Betriebsversicherung abgeschlossen (Sach- und Haftpflichtversicherung).
Haftungsbeschränkung: Soweit kein grobfahrlässiges Handeln durch Fly & Race vorliegt, können keine Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungserbringung und ggf. daraus resultierenden Vertragsverletzungen vom Kunden oder Partnerfirma geltend gemacht werden.

12. Haftpflichtversicherung des Kunden, Verpflichtung zum sorgfältigen Umgang mit den Simulatoren und Einrichtungen von Fly & Race

Der Kunde bezeugt mit dem Kauf eines Erlebnisses, eines Gutscheines, mit der Vereinbarung eines Termins oder der Buchung eines Gruppen- oder Firmenanlasses, dass die Teilnehmer und oder seine Firma über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Die Regelungen von Fly & Race (z.B. Umgang mit den Simulatoren) sowie allemeine Weisungen der Instruktoren sind von den Kunden und Teilnehmern zu befolgen, bei Zuwiderhandlungen entfällt die Haftung von Fly & Race.
Im weiteren erklärt sich der Kunde damit einverstanden, mit dem gesamten Mobiliar, den Eintrichtungen und insbesondere mit den Simulatoren äusserst sorgfältig umzugehen und die Räume in ordentlichem Zustand zu verlassen. Bei Anlässen trägt der Organisator/Ansprechpartner der Firma/des Teams die Veranwortung für seine ganze Gruppe. Beschädigungen, respektive die Gesamtkosten deren Behebung (u.a. auch Unkosten für damit verbundene Absagen an andere Kunden, Bestellung und Einbau von Ersatzteilen sowie Arbeitsaufwand der Simulatorexperten), welche erwiesenermassen durch unsachgemässes Verhalten/exzessive Simulatorsteuerung durch den Kunden verursacht wurden, werden auf der Stelle dem Verursacher persönlich in Rechnung gestellt. Es ist Sache des Kunden/Verursachers, diesen Betrag bei seiner eigenen Versicherung später wieder einzufordern. Der Kunde haftet zudem für allfällige Beschädigungen der Wände, der Teppiche und des Mobiliars von Fly & Race, die er selbst, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht haben.

13. Körperliche Verfassung und Ablehnung der Durchführung

Der Kunde erklärt bei Antritt, dass er geistig und körperlich gesund ist. Allfällige Beschwerden müssen dem Instruktor vor Beginn der Simulatorsession bekannt gegeben werden. Gewicht und Grösse müssen je nach Simulator berücksichtigt werden (mindestgrösse Racesimulator, maximale Grösse beim F/A-18 und maximales Gewicht bei allen Simulatoren). Bricht ein Kunde das Erlebnis aus eigenen Gründen ab (beispielsweise Übelkeit), gilt das Erlebnis als durchgeführt, der Kunde hat keinen weiteren Anspruch. In der Regel offeriert Fly & Race eine kleine Gutschrift für die verbleibende Restzeit, sie ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Allfällige Beschwerden (Augen, Übelkeit) sind dem Instruktor sofort zu kommunizieren, der Simulator soll unverzüglich verlassen werden, sodass keine Verunreinigungen passieren können. Falls doch, werden dem Kunden die Reinigungs- und gegebenenfalls Reparaturarbeiten gleich vor Ort in Rechnung gestellt.
Steht ein Kunde offensichtlich unter Alkohol- und oder Drogeneinfluss, wird die Durchführung sofort abgelehnt und abgebrochen, der Event/das Erlebnis gilt als durchgeführt.

14. Geistiges Eigentum

Die WEB-Seite von Fly & Race, deren gesamter Inhalt sowie die Inhalte von Broschüren und Flyers sind geschützt und geistiges Eigentum von Fly & Race. Das Reproduzieren, Verbreiten oder Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fly & Race untersagt.

15. Gästebuch Fly & Race

Fly & Race und viele weitere Gäste und Kunden schätzen die Einträge in das Gästebuch sehr, auch diejenigen ins WEB-Gästebuch auf der Internetseite. Fly & Race veröffentlicht unter keinen Umständen einen Gästebucheintrag ohne die ausdrückliche Zustimmungen des Kunden, Details wie Inhalt, Fotos oder z.B. „nur mit Initialen“ zur Wahrung des Persönlichketischutzes werden vorher genau abgemacht.

16. Coronaschutzkonzept und Deklarationsformular

Seit dem ersten Lockdown datieren wir unser auf dem COVID-19 Gesetz basierendes Schutzkonzept laufend auf. Wir integrieren zudem die Anweisungen des BAZL, sowie auch die Guidelines der Schweizerischen Flugschulen und AeCS. Darüber hinaus hat der Gast, Schüler oder Pilot, wie auch seine Begleitung, das Deklarationsformular wahrheitsgetreu auszufüllen. So leisten wir alle einen wertvollen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.

17. Schlussbestimmungen

17.1 | Erfüllungsort für die Dienstleistungen von Fly & Race ist der Firmensitz an der Europaallee 41, 8004 Zürich (ausgenommen sind Ausstellungen ausserhalb, gemäss separaten Vereinbarungen).
17.2 | Fly & Race behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der WEB-Seite von Fly & Race zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.
17.3 | Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, ersetzen die Parteien diese durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung oder Leistung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss auch für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
17.4 | Auf diese AGB und allfällige aus – oder in Zusammenhang mit – dem Verhältnis zwischen Fly & Race und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
17.5 | Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Fly & Race und dem Kunden ist der Sitz von Fly & Race. Fly & Race ist allerdings berechtigt, den Kunden an seinem Domizil zu belangen.

Zürich, 1. Januar 2017/18. Januar 2021